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Müll im Wald

Müllentsorgung im Wald ist kein Kavaliersdelikt

Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal entsorgt oder als Eigentümer ermittelt wird, begeht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro belangt werden. Das gilt auch für die achtlos weggeworfene Plastiktüte oder Getränkedose.

Schädigung des Bodens und des Grundwasser

Die größte Gefahr geht von Bauschutt, Batterien, Elektrogeräten und lackiertem Altholz aus. Sie enthalten chemische Bestandteile oder Giftstoffe. Asbest, Blei, Öle oder Kühlmittel können mit der Hilfe des Regens in den Waldboden und anschließend bis in das Grundwasser eindringen. So bedrohen sie Pflanzen, Tiere und Menschen gleichermaßen.

Gleiches gilt für Zigarettenstummel, die trotz der strikten Rauchverbote in vielen Bundesländern auf den Waldboden geworfen werden. Sie können nicht nur Waldbrände auslösen, sondern enthalten auch das Nervengift Nikotin, welches durch Auswaschung in das Grundwasser und die Flüsse gelangt, wo es Wasserlebewesen schädigt oder sogar tötet. Die watteähnlichen Filter bestehen meist aus Kunststoff, der sich erst nach Jahrzehnten zersetzt und währenddessen von Tieren mit Nahrung verwechselt wird. Bis zu 450 Jahren dauert es, bis sich z.B. eine PET-Flasche im Wald vollständig abgebaut hat. Durch die Witterung löst sich Plastikmüll in immer kleinere Mikroplastikpartikeln auf, die den Boden und das Grundwasser verunreinigen.

Glasmüll im Wald ist einer der Hauptverursacher von Waldbränden. Im Durchschnitt gibt es pro Jahr in Deutschland etwa 1000 Waldbrände, größtenteils allerdings kleinerer Ausmaße. 2014 brannten aber dennoch immerhin 120 Hektar Wald ab!

Auch die Entsorgung privater Gartenabfälle ist schädlich und verboten. Sie schleppen die Samen gebietsfremder Pflanzenarten (sogenannte Neophyten) ein, die heimische Pflanzen verdrängen.

Quelle: https://www.forstwirtschaft-in-deutschland.de/


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